Regelversorgung: Der Zahnersatz zum Nulltarif

Zum Nulltarif gibt es nur die Regelversorgung (nur das medizinisch Notwendige).

Voraussetzung ist außerdem, dass der Patient mit seinem Bonusheft nachweisen muss, dass er in den vergangenen zehn Jahren bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung war.
Nur dann gibt es von der Kasse den maximalen Festzuschuss in Höhe von 65 Prozent der Regelversorgung.
Beim Zahnersatz von EURAdent reicht dieser Betrag aus, um die gesamte Rechnung zu begleichen.
Der Versicherte spart so seinen sonst üblichen Anteil von mindestens 35 Prozent. Hat das Bonusheft jedoch Lücken, muss der Patient abhängig von der Anzahl der fehlenden Jahre einen Teil selbst bezahlen.

Abb. rechts: Beispiel Anhand einer Kronenversorgung, oben als Regelversorgung und unten vollverblendet.

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